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EEG 2012 aus der Sicht industrieller und kommunaler KWK-Betreiber


Rechtliche Rahmenbedingungen -Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2012)

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2012) für Biomasse-KWK-Anlagen

Bei einem Einsatz biogener Brennstoffe kann der KWK-Betreiber eine Vergütung gemäß dem Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Strombereich (EEG) erhalten. Seit dem 01.01.2012 existieren in Deutschland mit dem EEG 2009 und dem EEG 2012 zwei unterschiedliche Gesetze. Das EEG 2009 gilt für alle Anlagen, deren Inbetriebnahme bis zum 31.12.2011 erfolgte. Das EEG 2012 regelt die Einspeisung und die Vergütung für EE-Anlagen, die seit dem 01.01.2012 in Dauerbetrieb gegangen sind.

Der Vortrag „EEG 2012 aus der SIcht industrieller und kommunaler KWK-Betreiber“ wird die neuen Aspekte des EEG 2012 und hierbei den Anlagenbegriff, die neuen Bestimmungen des Einspeisemanagements sowie die Vergütungsregelungen behandeln. AUßerdem wird auf die Direktvermarktung von EEG-Strom, der ab 2014 für Biogas-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 750 kW zur Pflicht wird, erläutert. Auch die Möglichkeiten eines Biomethan-  bzw. Bioerdgas-Einsatzes insbesondere in kommunalen BHKW-Anlagen wird thematisiert.

Referent dieses rund 90-minütigen Vortrages ist Professor Dr. Martin Maslaton (Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH). Für zusätzliche Fragen sowie Diskussion stehen mindetsens 20 Minuten zur Verfügung.