Druckansicht Vergrößern Verkleinern

Verwaltungspraxis des BAFA zum KWK-Gesetz


Rechtliche Rahmenbedingungen - Verwaltungspraxis KWK-Gesetz

Rechtliche Rahmenbedingungen für KWK-Anlagen – Verwaltungspraxis der BAFA zum KWK-Gesetz 2012

Seit dem 19. Juli 2012 ist das neue KWK-Gesetz (KWKG 2012) in Kraft. Die zuständige Behörde für die Abwicklung des KWK-Gesetzes ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn. In den letrzten Wochen wurden die notwendigen Allgemeinverfügungen für das neue KWK-Gesetz erlassen und die Anmeldeformulare erstellt. Außerdem wurde seitens des BAFA einige weiterführende Informationen in Bezug auf die Förderung von Wärmenetze und Kältenetze auf KWK-Basis realisiert.

Im Rahmen der Konferenz „KWK 2012“ wird die für das KWK-Gesetz zuständige Referatsleiterin des BAFA, Frau Christiane Fuckerer, über die „Verwaltungspraxis des BAFA zum KWK-Gesetz“ referieren.